B196
Um ein Kraftrad der Klasse A1 führen zu dürfen, müssen Interessierte
- seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen,
- das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
- eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden
(9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde.
Ausführliche Information durch das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Führerscheinklasse "A1" -- Mindestalter 16
Krafträder mit
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von bis zu 15 kW
Führerscheinklasse "A2" -- Mindestalter 18
Krafträder mit
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW,
- die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
Führerscheinklasse "A" -- Mindestalter 24 (bei Aufstieg von A2 auch mit 20 möglich)
Krafträder mit
- Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,